Lebensmittel mit verlängerter Haltbarkeit verkaufen
Mit dem Verkauf von Lebensmitteln über das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) und Verbrauchsdatum (VD) hinaus kann der Detailhandel einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von Food Waste leisten. Die rechtliche Grundlage dafür ist gegeben. Die Organisation foodwaste.ch vergibt 400 kostenlose Starter-Sets an Detailhändler und Hofläden.
Rechtliche Grundlage für den Verkauf mit verlängerter Haltbarkeit sind zwei Leitfäden, welche im Jahr 2021 im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) entwickelt wurden.
Mit dem Projekt "Verkauf von Lebensmitteln mit verlängerter Haltbarkeit" unterstützt foodwaste.ch 4'500 kleine und mittelgrosse Detailhändler und Hofläden bei der Umsetzung des gesetzlich erlaubten Verkaufs von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit. Im kleinen und mittelgrossen Detailhandel könnten so jährlich 20’000 bis 30’000 Tonnen Food Waste vermieden werden.
Eine digitale Toolbox unterstützt den Detailhandel und Hofläden dabei, den Verkauf von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit unkompliziert, rechtskonform und sicher in die Praxis umzusetzen.