Lebensmittel mit verlängerter Haltbarkeit verkaufen - Food Waste vermeiden

St.Galler Detailhändlerinnen und -händler können durch den Verkauf von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit Geld sparen und einen wichtigen Beitrag zur Verminderung von Food Waste leisten. Die Stadt St.Gallen finanziert zehn Startersets im Rahmen von "Gemeinsam wirkt – St.Gallen wird klimaneutral".

Rechtliche Grundlage für den Verkauf mit verlängerter Haltbarkeit sind zwei Leitfäden, welche im Jahr 2021 und 2023 im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) durch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) entwickelt wurden. 

Die Non-Profit-Organisation foodwaste.ch unterstützt 4500 kleine und mittelgrosse Detailhändlerinnen und -händler beim gesetzlich erlaubten Verkauf von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit. Allein dadurch können jährlich 20’000 bis 30’000 Tonnen Food Waste vermieden werden. Eine digitale Toolbox mit Etiketten, Checklisten, Tutorial und Kundschaftsinformationen unterstützt die Lebensmittel- und Hofläden bei der Umsetzung dieser Massnahme.

Mindesthaltbarkeitsdatum plus (MHD+)

Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkaufen? Das ist möglich! Gewürze + 360 Tage, Eier + 6 Tage, Süssmost + 120 Tage, Mehl + 360 Tage, eingefrorenes Fleisch + 90 Tage, …

Über 700 Schweizer Detailhandelsbetriebe (Lebensmittelläden, Drogerien, Metzgereien, Bäckereien, Kioske, Getränkehandlungen und Hofläden) haben den verlängerten Verkauf (MHD+) bereits eingeführt.

Kostenlose Startersets für St.Galler Betriebe

foodwaste.ch vergibt Startersets im Wert von 200 Franken mit Klebetiketten und Infomaterial für die Kundschaft. Zehn Startersets werden von der Stadt St.Gallen finanziert - im Rahmen von "Gemeinsam wirkt - St.Gallen wird klimaneutral". Bewerben Sie sich online und helfen Sie mit, einen Beitrag gegen Food Waste zu leisten: www.foodwaste.ch/detailhandel neues Fenster

 

Text: foodwaste.ch